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   LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2001 - L 1 Ar 247/98   

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https://dejure.org/2001,28718
LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2001 - L 1 Ar 247/98 (https://dejure.org/2001,28718)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.2001 - L 1 Ar 247/98 (https://dejure.org/2001,28718)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 2001 - L 1 Ar 247/98 (https://dejure.org/2001,28718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 - L 3 KA 20/17

    Rechtmäßigkeit eines Regresses aufgrund einer Richtgrößenprüfung; Anerkennung von

    Der das Prüfverfahren abschließende Prüfbescheid ist in einem solchen Fall aufzuheben (vgl zum Ausschluss einer Heilung der fehlenden Anhörung bei Ermessens- und Beurteilungsspielräumen auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2001 - L 1 Ar 247/98 - juris) .
  • LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02

    Rechtmäßigkeit der mit Wirkung für die Zukunft ausgesprochenen Rücknahme eines

    Im Falle von Ermessensentscheidungen bedeutet die Neuregelung, dass eine Heilung im Falle der Nichtausübung von Ermessen im Ursprungsbescheid nicht möglich ist, weil in diesem Falle der Bescheid nicht nur verfahrensfehlerhaft ohne Begründung, sondern materiell rechtsfehlerhaft zustande gekommen ist und durch die nunmehr erstmals angestellten Ermessenserwägungen ein völlig neuer Verwaltungsakt geschaffen würde (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2002, Az.: L 6 RA 82/00, Urteil vom 22.03.2001, Az.: L 1 Ar 247/98; vgl. auch Sächsisches OVG, Urteil vom 25.06.1997, SächsVBl. 1998 S. 32; VG München, Urteil vom 14.10.1997, NVwZ 1998 S. 1325; Wiesner, a.a.O., Rn. 6; Pickel, Kommentar zum SGB X, Rn. 21 bis 23 zu § 41; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Rn. 54a zu § 45; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, Rn. 69 f. zu § 113, Rn. 50 zu § 114; a.A. Steinwedel, a.a.O., Rn. 25).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.04.2002 - L 6 RA 82/00

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen - Verrechnung mit laufender Rentenleistung -

    Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 114 Abs. 2 S. 2 SGG kommt nicht in Betracht, weil es sich nicht nur um einen Verfahrens- oder Formfehler handelt (vgl. hierzu bei unterbliebener Anhörung Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.2.2001 - L 1 AR 247/98 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.09.2002 - L 6 RI 2/02
    Da es sich nicht nur um einen Formfehler handelt, findet § 114 Abs. 2 SGG keine Anwendung (Urteil des Senats vom 30.4.2002 - L 6 RA 82/00 - und zur unterbliebenen Anhörung LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.2.2001 - L 1 Ar 247/98).
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